Tipps

Eine Reise in ferne Länder, Erbrechen und Durchfall, eine vergessene Pille, ein wichtiger Termin, bei dem die Menstruation störend wäre? Wie ist der Verhütungsschutz in diesen Fällen trotzdem gewährleistet?

Erbrechen und Durchfall – Was nun?

Treten Erbrechen oder Durchfall erst vier und mehr Stunden nach der Einnahme der Pille auf und halten nicht über mehrere Tage an, so ist der Verhütungsschutz weiterhin gegeben. Bei Durchfall oder Erbrechen innerhalb der ersten 3-4 Stunden sollte sofort eine weitere Tablette eingenommen werden. Hält die Erkrankung weiterhin an, so ist es in dieser Zeit sowie für die darauf folgenden sieben Tage notwendig, zusätzlich zu verhüten, z. B. mit Kondomen. Die restlichen Tabletten der Zykluspackung sollten trotzdem eingenommen werden.

Die Pille

Die Pille vergessen – Besteht noch Empfängnisschutz?

Liegen bei einer Mikropille oder einer Minipille mit 75 Mikrogramm Desogestrel zwischen der letzten Pilleneinnahme und dem Bemerken der vergessenen Pilleneinnahme weniger als 12 Stunden, kann die vergessene Pille einfach nachträglich eingenommen werden. Der Verhütungsschutz besteht in diesem Fall weiter. Liegen mehr als 12 Stunden dazwischen (also mehr als 36 Stunden seit der letzten Pilleneinnahme), kann der Empfängnisschutz beeinträchtigt sein. In diesem Fall sollte man sich genau an die Angaben im Beipackzettel halten oder gegebenenfalls den Arzt oder Apotheker befragen. Normalerweise kann man bei Mikropillen nach folgendem Schema vorgehen:

1. Woche:+

 

Wird die Pille in der 1. Woche vergessen, reicht normalerweise eine 7-tägig durchgehende Anwendung der Pille aus, um den Verhütungsschutz wieder herzustellen. In dieser Zeit sollte allerdings zusätzlich mit einem Kondom verhütet werden.

2. Woche:+

 

Wird die Pille in der 2. Woche einmal vergessen und war die vorherige Einnahme korrekt, so ist die Sicherheit bei regelmäßiger, täglicher Einnahme bis zum Ende des Zyklus ohne die Anwendung zusätzlicher mechanischer Verhütungsmittel gewährleistet.

3. Woche:+

 

In der 3. Woche gibt es zwei verschiedene Möglichkeiten, vorzugehen:

  1. Man nimmt die vergessene Pille so schnell wie möglich nachträglich ein (auch wenn zwei Tabletten auf einmal genommen werden müssen) und fährt mit der Einnahme wie gewohnt fort. Ist der Blister aufgebraucht, so wird am nächsten Tag mit dem neuen Blister begonnen. Der Schutz vor einer Schwangerschaft besteht während der ganzen Zeit.
  2. Wenn man das Vergessen der Pille bemerkt, beendet man die Einnahme und beginnt mit der 7-tägigen Pause. Der Tag des Vergessens ist dann der erste Tag der 7-tägigen Pause. Traten vorher keine Einnahmefehler auf, ist der Empfängnisschutz auch in der 7-tägigen Pause gewährleistet. Wird keine der beiden aufgeführten Varianten angewendet, so muss in der 7-tägigen Pause sowie daran anschließend für weitere 7 Tage, insgesamt also 14 Tage, zusätzlich verhütet werden.

 

Reisen in Länder mit Zeitverschiebung+

 

Bei Reisen sollte der normale 24-Stunden Rhythmus möglichst beibehalten oder notfalls verkürzt werden. So ist der Schutz am besten gewährleistet. Wird der normale Abstand verlängert, muss darauf geachtet werden, dass nicht mehr als 36 Stunden zwischen den beiden Einnahmen liegen. Verschieben der Blutung – Wie funktioniert das? Am einfachsten verschiebt man die Blutung, indem auf die Einnahmepause verzichtet und direkt nach dem Verbrauch einer Packung (also nach 21 Tabletten) mit einem neuen Tablettenblister beginnt. Aus dieser neuen Packung können entsprechend viele Tabletten entnommen werden, um die Blutung auf den gewünschten Termin zu verschieben. Nimmt man eine Tablette mehr, so verschiebt sich der Beginn der Periode um einen Tag nach hinten. Auch ein Vorverlegen der Menstruation ist möglich. Hierzu werden die letzten Tabletten im Blister nicht mehr eingenommen. Jedoch sollten es weniger als sieben Tabletten sein, um den Verhütungsschutz weiterhin zu gewährleisten. Gerade junge Mädchen fragen sich: Muss ich die Pille selbst bezahlen oder bezahlt sie meine Krankenkasse? Zurzeit werden die Kosten für die Pille bis zum vollendeten 20. Lebensjahr von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Ab dem 20. Geburtstag muss die Pille jedoch selbst gezahlt werden. Dann kann es sinnvoll sein, mit dem Arzt auch über den Preis der Pille zu sprechen, da es zu vielen teuren Originalprodukten auch günstigere Präparate mit der gleichen Zusammensetzung und Wirkung gibt.