Geschlechtskrankheiten

Meist denkt man gleich an HIV und Aids, wenn es um sexuell übertragbare Krankheiten geht.

Aber es gibt noch eine Reihe weiterer, teilweise sehr ernster Krankheiten, mit denen man sich beim Geschlechtsverkehr anstecken kann.

Besonders bei einem neuen Partner ist Vorsicht geboten

Das Risiko, sich mit einer Geschlechtskrankheit zu infizieren, ist besonders hoch, wenn man häufig wechselnde Sexualpartner hat oder nur wenig über den Gesundheitszustand und das sexuelle Vorleben eines neuen Partners weiß. In diesem Fall ist die Anwendung von Kondomen bei jedem Geschlechtsverkehr ein absolutes Muss!

Manche Paare lassen es „drauf ankommen“ – und bezahlen mit ihrer Gesundheit

Obwohl die Gefahren von ungeschütztem Sex vielen Menschen bekannt sind, verzichten Paare „im Eifer des Gefechts“ immer wieder auf Kondome. Die Folgen können einige sexuell übertragbare Krankheiten auch zu Unfruchtbarkeit führen.

Auch Verhütungspannen und Oralsex können zur Ansteckung führen

Kondome sind der wirksamste Schutz gegen sexuell übertragbare Krankheiten – doch auch sie bieten keine hundertprozentige Sicherheit. Kondome können einreißen, platzen, abrutschen – und das Risiko der Ansteckung mit einer sexuell übertragbaren Krankheit ist gegeben. Auch bei ungeschütztem Oralverkehr ist es möglich, sich mit manchen Geschlechtskrankheiten anzustecken.

Wichtig: Beim ersten Verdacht sofort zum Arzt!

Nur ein Arzt kann feststellen, ob eine Geschlechtskrankheit vorliegt und um welchen Krankheitserreger es sich genau handelt. Deshalb sollte man beim kleinsten Verdacht, sich infiziert zu haben, einen Termin beim Hausarzt oder Gynäkologen machen. Bei fast allen sexuell übertragbaren Krankheiten gilt: Je früher die Krankheit festgestellt und behandelt wird, desto glimpflicher wird sie aller Wahrscheinlichkeit, dass er sich ebenfalls angesteckt hat, ist hoch.

Meldepflicht  – Was  bedeutet das?

Im Zusammenhang mit übertragbaren Erkrankungen stolpert man manchmal über den etwas verwirrenden Begriff der „meldepflichtigen Krankheiten“. Doch keine Sorge, die Meldepflicht hat für die oder den Erkrante(n) überhaupt keine Bedeutung. Das Ganze dient lediglich einer Vorsichtmaßnahme: Um zu verhindern, dass sich ansteckende Krankheiten in der Bevölkerung ausbreiten, ist es wichtig, einen genauen Überblick zu behalten, wie viele Menschen erkrankt sind. Daher müssen Ärzte und medizinische Labore das Gesundheitsamt darüber informieren, wenn bestimmte übertragbare Erkrankungen auftreten – das verbirgt sich hinter der „Meldepflicht“.